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STEUERBERATUNG –
MIT DER EINKOMMENSTEUER NOCH RECHTZEITIG?
Mit längerem Hinauszögern einer effektiven Steuerberatung verringert sich Ihr persönlicher Handlungsspielraum, in die persönlichen Verhältnisse aktiv eingreifen zu können.
Gerade individuelle Gestaltungsmöglichkeiten werden bei nicht rechtzeitiger Planung immer enger – es bleibt häufig nur noch die Ausschöpfung von Freibeträgen übrig.
Mit einer planvollen und zielgerichteten Steuerberatung hat das aber nichts mehr zu tun.
Erfolgreiche Steuerberatung setzt voraus, frühzeitig Verhältnisse zu gestalten zum Beispiel durch:
- Finanzierungsberatung in Verbindung mit privaten Immobilien- investitionen, auch das selbstgenutzte Einfamilienhaus
- Investitionsberatung (private Immobilien, Vermögensanlagen in Wertpapieren)
- Wirtschaftliche und steuerliche Beurteilung von Instandhaltungsmaßnahmen an Immobilien (soweit sich aus diesen Maßnahmen Anknüpfungspunkte z.B. im Bereich des Mietrechts ergeben, stehen wir Ihnen über unsere Kooperationspartner auch mit umfassender Rechtsberatung zur Verfügung)
- Beratung im Bereich der „Haushaltsnahen Beschäftigungs- verhältnisse“ und haushaltsnahen Dienst- und Handwerker- leistungen
- Unabhängige Beratungen in der privaten Vermögensplanung (z.B. Vermögens- und Altersvorsorgeplanung)
- Beratung in Erbschafts- und Schenkungssteuer- angelegenheiten
- Firmenwagen und private PKW-Nutzung (Führung Fahrtenbuch, geldwerter Vorteil und weitere steuerliche Aspekte)
- Steuerbelastungsvergleiche (Disposition von Vermögen auf Kinder, Veranlagungsformen z.B. Ehegattensplitting etc.)
- Prozessführung bei Finanzgerichten zur Durchsetzung Ihrer steuerlichen Interessen
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden z.B. in Rechtsbehelfsverfahren
Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch – gerne auch bei Ihnen vor Ort.