Uwe Rau, Steuerberatungsgesellschaft mbH

JAHRESABSCHLUSS –
IST DOCH NUR VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG!

Einen Jahresabschluss, den Sie achtzehn Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellen (lassen), ist nur noch „Schnee von Gestern“.

Der zeitnahe Jahresabschluss ist nicht Vergangenheitsbewältigung, sondern   wichtiges  Steuerungsinstrument  für  den   Unternehmens-
erfolg. Zur Beratung über die Entwicklung und Gestaltung von Unternehmen werden die Ergebnisse aus einer professionellen Finanzbuchführung im Jahresabschluss sichtbar gemacht. Ein wichtiger Faktor bei der Zukunftssicherung des Unternehmens.

Darüber hinaus dient der Jahresabschluss der Außendarstellung Ihres Unternehmens, z.B. bei Kreditverhandlungen mit Banken oder bei Auftragsverhandlungen mit Kunden.

Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses erfüllen Sie außerdem eine Vielzahl gesetzlicher Verpflichtungen (z.B. nach Handelsrecht oder Steuerrecht). Teilweise drohen massive Sanktionen bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen.

Das Thema Jahresabschluss ist vielfältig. Wir bieten Ihnen unsere umfassende Unterstützung an, z.B. mit

  • Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
    (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang)
  • Beratung bei der Aufstellung des Lageberichtes
  • Präsentation und Erläuterung des Jahresabschlusses und
    ggf. Vergleich mit aktuellen Planungsrechnungen für Sie
    als Unternehmer, aber auch z.B. bei Gesellschafter- versammlungen oder Bankgesprächen.
  • Erstellung von schriftlichen Erläuterungsberichten zu Jahresabschlüssen
  • Erstellung von steuerlichen Jahresabschlüssen, Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
  • Bilanzanalyse und Ratingberatung
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen

Alle diese Dienstleistungen erbringen wir gerne für Sie, damit Sie Ihr Unternehmen in Ruhe steuern können. Art und Umfang unserer Tätigkeit legen wir gemeinsam mit Ihnen, abgestimmt auf die Verhältnisse in Ihrem Unternehmen, fest.

Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch – gerne auch bei Ihnen vor Ort.