Uwe Rau, Steuerberatungsgesellschaft mbH

STEUERERKLÄRUNGEN –
ANLAGE A, WA, St, UR, AE, ORG, SP, KSt 1 F – 27/28 – ALLES KLAR?

Die pünktliche und umsichtige Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen ist nicht nur eine vom Gesetzgeber eingeforderte Pflicht, deren Nichterfüllung mit spürbaren Sanktionen belegt ist, sondern bietet Handlungsspielraum und schützt vor unliebsamen Überraschungen.

Unter Berücksichtigung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten erstellen wir für Sie sämtliche betriebliche Steuererklärungen und berechnen die steuerlichen und finanziellen Auswirkungen.

Gerne prüfen wir für Sie die erlassenen Bescheide, verfolgen gegebenenfalls Ihre Interessen in Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren. Wir prüfen für Sie, ob Vorauszahlungen anzupassen sind und weisen Sie auf fällige Zahlungen hin.

Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch – gerne auch bei Ihnen vor Ort.